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123.121 CH-AG

§ 3 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VV Ausweisgesetz)

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§ 3 VV Ausweisgesetz

1. Die nach Abzug des Bundesanteils verbleibenden Gebühren gemäss Anhang 3 VAwG fallen dem Kanton zu.

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