122.600
EGAR
CH-AG
§ 8 Einführungsgesetz zum Ausländerrecht (EGAR) - Einspracheverfahren
Rechtsschutz
§ 8 EGAR · Einspracheverfahren
1. Im Einspracheverfahren werden weder Gebühren erhoben noch Parteientschädigungen zugesprochen.
2. Bedarf es im Einspracheverfahren zusätzlicher Sachverhaltsabklärungen, sind die entstehenden Auslagen unabhängig vom Verfahrensausgang der Einsprecherin oder dem Einsprecher in Rechnung zu stellen.
3. ...