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122.600 EGAR CH-AG

§ 5 Einführungsgesetz zum Ausländerrecht (EGAR) - Verwaltungsgericht

Zuständigkeit
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§ 5 EGAR · Verwaltungsgericht

1. Das Verwaltungsgericht beurteilt Beschwerden gegen Einspracheentscheide der Behörden gemäss § 3.

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