122.600
EGAR
CH-AG
§ 1 Einführungsgesetz zum Ausländerrecht (EGAR) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 EGAR · Geltungsbereich
1. Dieses Gesetz regelt das Verfahren im Ausländerrecht sowie die Massnahmen zur Integration der Ausländerinnen und Ausländer.