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122.315 VAIR CH-AG

§ 2 Vollziehungsverordnung zum Ausländer- und Integrationsrecht (VAIR) - Kantonale Aufsichtsbehörde

Geltungsbereich, Behörden und Zuständigkeiten
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§ 2 VAIR · Kantonale Aufsichtsbehörde

1. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres übt die Aufsicht über die mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden aus.

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