122.212
RMVRENRRC
CH-AG
§ 2 Verordnung zum Gesetz über die Register und das Meldewesen - Definition der Gebäudearten
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Register- und Meldeverordnung, RMV · Definition der Gebäudearten
1. Ein einfaches Gebäude ist ein Gebäude mit maximal drei Wohnungen pro Stockwerk.
2. Ein komplexes Gebäude ist ein Gebäude mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk.