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122.212 RMVRENRRC CH-AG

§ 2 Verordnung zum Gesetz über die Register und das Meldewesen - Definition der Gebäudearten

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Register- und Meldeverordnung, RMV · Definition der Gebäudearten

1. Ein einfaches Gebäude ist ein Gebäude mit maximal drei Wohnungen pro Stockwerk.

2. Ein komplexes Gebäude ist ein Gebäude mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk.

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