Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.300 OBüG CH-AG

§ 1 Gesetz über das Ortsbürgerrecht (OBüG) - Geltungsbereich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 OBüG · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz regelt Erwerb und Verlust des Ortsbürgerrechts.

Gesetz über das Ortsbürgerrecht (OBüG) - Geltungsbereich § 2 OBüG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →