121.213
KBüV
CH-AG
§ 8 Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Gesuchsbeilagen für alle Einbürgerungsgesuche
Einbürgerungen - Verfahren
§ 8 KBüV · Gesuchsbeilagen für alle Einbürgerungsgesuche
1. Einbürgerungsgesuchen sind beizulegen
a) Wohnsitz- oder Aufenthaltsbescheinigungen für den hinsichtlich der Einbürgerung relevanten Zeitraum,
b) Zivilstandsdokumente aus dem schweizerischen Personenstandsregister,
c) Strafregisterauszug für Privatpersonen (ab Volljährigkeit),
d) Betreibungsregisterauszug für die letzten fünf Jahre (ab Volljährigkeit),
e) Bescheinigung der Finanzverwaltung der Wohngemeinde über die Bezahlung aller fälligen Steuern (ab Steuerpflicht).
2. Bei Gesuchseinreichung dürfen die Beilagen gemäss Absatz 1 lit. a und c-e nicht älter als drei Monate, jene gemäss Absatz 1 lit. b nicht älter als sechs Monate sein.