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121.213 KBüV CH-AG

§ 30 Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Übergangsrecht

Elektronisches Dokumentenmanagement- und Informationssystem - Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 30 KBüV · Übergangsrecht

1. Nach dem 1. Januar 2014 eingereichte Gesuche um ordentliche Einbürgerung sind elektronisch, vor diesem Zeitpunkt eingereichte entsprechende Gesuche in Papierform an das DVI weiterzuleiten.

2. ...

3. ...

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