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121.213 KBüV CH-AG

§ 3 Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Staatsbürgerliche Kenntnisse

Einbürgerungen - Voraussetzungen
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§ 3 KBüV · Staatsbürgerliche Kenntnisse

1. Zur Prüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse verwenden die Gemeinden ausschliesslich den Test des DVI.

1bis. Der Test der staatsbürgerlichen Kenntnisse umfasst 45 Fragen.

1ter. Der Test der staatsbürgerlichen Kenntnisse kann im Falle des Nichtbestehens frühestens zwei Monate nach der letzten Teilnahme wiederholt werden.

2. Dieser Test ist bei gesuchstellenden Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr durchzuführen. Massgebend ist der Zeitpunkt der Gesuchseinreichung.

3. ...

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