§ 24 Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Erfasste Personendaten
§ 24 KBüV · Erfasste Personendaten
1. Folgende Personendaten aller vom Gesuch um ordentliche Einbürgerung betroffenen Personen können erfasst werden
a) Angaben zur Person: Anrede, Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Familienname und Vorname des Vaters, Familienname und Vorname der Mutter, Staatsangehörigkeiten, Art des Reisedokuments, Ausbildung, Beruf, Zivilstand und gesetzliche Vertretung,
b) Angaben zum Aufenthalt: Art der Aufenthaltsbewilligung, Gesamtaufenthaltsdauer in der Schweiz, Gesamtaufenthaltsdauer in der Gemeinde sowie Angabe der Wohnorte des für die Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzungen relevanten Zeitraums,
c) Wohn- und Korrespondenzadresse,
d) Angaben einer allfälligen Vertretung,
e) private Telefonnummer, Geschäftstelefonnummer, Nummer des mobilen Telefons, E-Mail-Adresse.
2. Weitere Personendaten gemäss § 17 KBüG können im Informationssystem EEP erfasst werden, wenn sie für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in Bürgerrechtssachen erforderlich sind.