121.213
KBüV
CH-AG
§ 13 Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Erhebungen des DVI
Einbürgerungen - Verfahren
§ 13 KBüV · Erhebungen des DVI
1. Die gesuchstellenden Personen müssen dem DVI nach der Aktenübermittlung einen aktuellen Betreibungsregisterauszug einreichen.