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121.213 KBüV CH-AG

§ 13 Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Erhebungen des DVI

Einbürgerungen - Verfahren
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§ 13 KBüV · Erhebungen des DVI

1. Die gesuchstellenden Personen müssen dem DVI nach der Aktenübermittlung einen aktuellen Betreibungsregisterauszug einreichen.

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