Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.213 KBüV CH-AG

§ 10 Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Gesuchsbeilagen für die Bürgerrechtsentlassung

Einbürgerungen - Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 10 KBüV · Gesuchsbeilagen für die Bürgerrechtsentlassung

1. Gesuchen um Bürgerrechtsentlassung sind beizulegen

a) * ...

b) * Zivilstandsdokumente aus dem schweizerischen Personenstandsregister, die bei Gesuchseinreichung nicht älter als sechs Monate sind.

← § 9 KBüV Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Zuständiges Departement § 11 KBüV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →