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121.213 KBüV CH-AG

§ 1 Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Zuständiges Departement

Einbürgerungen - Zuständigkeiten
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§ 1 KBüV · Zuständiges Departement

1. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) ist das zuständige Departement gemäss KBüG.

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