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121.200 KBÜG CH-AG

§ 7 Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Achtung der Werte der Verfassung

Einbürgerungsvoraussetzungen - Einbürgerungsvoraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer
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§ 7 KBüG · Achtung der Werte der Verfassung

1. Die Achtung der Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung ist durch das Unterzeichnen einer Erklärung zu bestätigen.

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