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121.200 KBÜG CH-AG

§ 6a Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Staatsbürgerliche Kenntnisse

Einbürgerungsvoraussetzungen - Einbürgerungsvoraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer
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§ 6a KBüG · Staatsbürgerliche Kenntnisse

1. Die staatsbürgerlichen Kenntnisse (Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse) über die Schweiz und den Kanton Aargau werden vor der Gesuchseinreichung mittels eines gebührenpflichtigen kantonalen Tests durch die Gemeinden geprüft.

2. Der Test der staatsbürgerlichen Kenntnisse ist bestanden, wenn mindestens drei Viertel der Fragen korrekt beantwortet sind.

3. Der durch die Gemeinden ausgestellte Nachweis über den bestandenen Test der staatsbürgerlichen Kenntnisse ist mit dem Einbürgerungsgesuch einzureichen.

4. Die Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Gemeinde können anlässlich des Einbürgerungsgesprächs überprüft werden.

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