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121.200 KBÜG CH-AG

§ 25 Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Übertragung der Zuständigkeit für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts

Zuständigkeiten und Verfahren - Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
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§ 25 KBüG · Übertragung der Zuständigkeit für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts

1. Die Gemeinden können in der Gemeindeordnung die Zuständigkeit des Gemeinderats für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts vorsehen. Eine Übertragung dieser Befugnis gemäss § 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978 ist ausgeschlossen.

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