Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.200 KBÜG CH-AG

§ 1 Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Geltungsbereich

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 KBüG · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz regelt Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts, soweit der Bund keine Regelung beziehungsweise nur Mindestvorschriften getroffen hat.

2. Soweit dieses Gesetz keine besonderen Vorschriften enthält, gelten für alle in Bürgerrechtssachen zuständigen Behörden und Verwaltungsstellen die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.

Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Geltungsbereich § 2 KBüG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →