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117.110 DBK CH-AG

§ 3 Dekret über die Bezirks- und Kreiseinteilung (DBK) - Gemeindezusammenschlüsse

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§ 3 DBK · Gemeindezusammenschlüsse

1. Bei Gemeindezusammenschlüssen wird dieses Dekret mit den neuen Gemeindenamen nachgeführt.

2. In den anderen Erlassen werden bisherige Namen von zusammengeschlossenen Gemeinden mit Fussnoten gekennzeichnet.

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