117.110
DBK
CH-AG
§ 3 Dekret über die Bezirks- und Kreiseinteilung (DBK) - Gemeindezusammenschlüsse
§ 3 DBK · Gemeindezusammenschlüsse
1. Bei Gemeindezusammenschlüssen wird dieses Dekret mit den neuen Gemeindenamen nachgeführt.
2. In den anderen Erlassen werden bisherige Namen von zusammengeschlossenen Gemeinden mit Fussnoten gekennzeichnet.