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110.300 CH-AG

§ 5 Beschluss über Standesfarbe, Wappen und Siegel des Kantons

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§ 5 Beschluss über Standesfarbe, Wappen und Siegel des Kantons

1. Über die Siegel mehrerer und anderer Behörden, als die soeben benannten, wird der zukünftige Kleine Rat die zweckmässigen Verfügungen treffen.

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