110.300
CH-AG
§ 5 Beschluss über Standesfarbe, Wappen und Siegel des Kantons
§ 5 Beschluss über Standesfarbe, Wappen und Siegel des Kantons
1. Über die Siegel mehrerer und anderer Behörden, als die soeben benannten, wird der zukünftige Kleine Rat die zweckmässigen Verfügungen treffen.