Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
110.000 KV CH-AG

§ 87 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - 1. Stellung und Zusammensetzung

Die Behörden und ihre Funktionen - Der Regierungsrat
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§ 87 Kantonsverfassung, KV · 1. Stellung und Zusammensetzung

1. Der Regierungsrat ist die leitende und oberste vollziehende Behörde des Kantons.

2. Er besteht aus fünf Mitgliedern.

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