Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
110.000 KV CH-AG

§ 85 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - c) Vorschlagsrecht

Die Behörden und ihre Funktionen - Der Grosse Rat
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§ 85 Kantonsverfassung, KV · c) Vorschlagsrecht

1. Das Recht, dem Grossen Rat neue Gegenstände zur Beratung zu unterbreiten, haben die Mitglieder, die Fraktionen und ständigen Kommissionen des Grossen Rates, der Regierungsrat und die Justizleitung.

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