110.000
KV
CH-AG
§ 85 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - c) Vorschlagsrecht
Die Behörden und ihre Funktionen - Der Grosse Rat
§ 85 Kantonsverfassung, KV · c) Vorschlagsrecht
1. Das Recht, dem Grossen Rat neue Gegenstände zur Beratung zu unterbreiten, haben die Mitglieder, die Fraktionen und ständigen Kommissionen des Grossen Rates, der Regierungsrat und die Justizleitung.