110.000
KV
CH-AG
§ 83 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - 4. Verfahrensordnung a) Konstituierung
Die Behörden und ihre Funktionen - Der Grosse Rat
§ 83 Kantonsverfassung, KV · 4. Verfahrensordnung a) Konstituierung
1. Das Präsidium des Grossen Rates besteht aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Der Präsident und die beiden Vizepräsidenten werden jährlich neu gewählt.