Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
110.000 KV CH-AG

§ 74 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - Verpflichtung auf Verfassung und Gesetz

Die Behörden und ihre Funktionen - Allgemeines
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§ 74 Kantonsverfassung, KV · Verpflichtung auf Verfassung und Gesetz

1. Die Mitglieder von Behörden und die Beamten werden vor Amtsantritt auf Verfassung und Gesetz verpflichtet.

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