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110.000 KV CH-AG

§ 55 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - f) Regalrechte

Die öffentlichen Aufgaben - Die einzelnen Aufgaben
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§ 55 Kantonsverfassung, KV · f) Regalrechte

1. Dem Kanton stehen zur ausschliesslichen wirtschaftlichen Betätigung zu

a) die Jagd,

b) die Fischerei,

c) die Gewinnung von Bodenschätzen,

d) der Salzverkauf,

e) die Fassung und Nutzung von öffentlichen Gewässern, Heilquellen und Thermalwasser,

f) die Gebäudefeuerversicherung,

g) * die Nutzung des tiefen Untergrunds.

2. Der Kanton kann diese Befugnisse selber ausüben oder durch Gesetz oder Konzession auf Dritte übertragen. Bestehende Privatrechte an Regalgütern bleiben vorbehalten.

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