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110.000 KV CH-AG

§ 48 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - 8. Ethnische Minderheiten

Die öffentlichen Aufgaben - Die einzelnen Aufgaben
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§ 48 Kantonsverfassung, KV · 8. Ethnische Minderheiten

1. Der Kanton kann in Zusammenarbeit mit den Gemeinden nichtsesshaften ethnischen Minderheiten geeignete Örtlichkeiten für einen befristeten Aufenthalt zur Verfügung stellen.

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