110.000
KV
CH-AG
§ 48 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - 8. Ethnische Minderheiten
Die öffentlichen Aufgaben - Die einzelnen Aufgaben
§ 48 Kantonsverfassung, KV · 8. Ethnische Minderheiten
1. Der Kanton kann in Zusammenarbeit mit den Gemeinden nichtsesshaften ethnischen Minderheiten geeignete Örtlichkeiten für einen befristeten Aufenthalt zur Verfügung stellen.