110.000
KV
CH-AG
§ 46 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - b) Öffentliche Sachen
Die öffentlichen Aufgaben - Die einzelnen Aufgaben
§ 46 Kantonsverfassung, KV · b) Öffentliche Sachen
1. Der Kanton stellt Vorschriften über die öffentlichen Sachen sowie über deren Gebrauch und Nutzung auf.