Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
110.000 KV CH-AG

§ 44 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - c) Abfallbeseitigung

Die öffentlichen Aufgaben - Die einzelnen Aufgaben
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (137 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 44 Kantonsverfassung, KV · c) Abfallbeseitigung

1. Die Gemeinden sorgen nach Massgabe des Kantonalen Rechts für die umweltgerechte Ableitung der Abwässer und die Beseitigung der Abfälle. Der Kanton kann besondere Aufgaben der Abfallbeseitigung übernehmen. Die Wiederverwertung von Altstoffen ist zu fördern.

← § 43 Kantonsverfassung, KV Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - Volk und Staatsgewalt § 45 Kantonsverfassung, KV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →