110.000
KV
CH-AG
§ 44 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - c) Abfallbeseitigung
Die öffentlichen Aufgaben - Die einzelnen Aufgaben
§ 44 Kantonsverfassung, KV · c) Abfallbeseitigung
1. Die Gemeinden sorgen nach Massgabe des Kantonalen Rechts für die umweltgerechte Ableitung der Abwässer und die Beseitigung der Abfälle. Der Kanton kann besondere Aufgaben der Abfallbeseitigung übernehmen. Die Wiederverwertung von Altstoffen ist zu fördern.