Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
110.000 KV CH-AG

§ 40 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - c) Straf- und Massnahmenvollzug

Die öffentlichen Aufgaben - Die einzelnen Aufgaben
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§ 40 Kantonsverfassung, KV · c) Straf- und Massnahmenvollzug

1. Der Kanton regelt durch Gesetz die Grundzüge der Rechte und Pflichten der Gefangenen im Straf- und Massnahmenvollzug, der Untersuchungsgefangenen sowie der aus fürsorgerischen Gründen Eingewiesenen.

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