110.000
KV
CH-AG
§ 33 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - f) Privatschulen
Die öffentlichen Aufgaben - Die einzelnen Aufgaben
§ 33 Kantonsverfassung, KV · f) Privatschulen
1. Der Kanton kann anerkannte Privatschulen unterstützen.
2. Privatschulen der Volksschulstufe unterstehen der Aufsicht des Kantons.