Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
110.000 KV CH-AG

§ 33 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - f) Privatschulen

Die öffentlichen Aufgaben - Die einzelnen Aufgaben
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§ 33 Kantonsverfassung, KV · f) Privatschulen

1. Der Kanton kann anerkannte Privatschulen unterstützen.

2. Privatschulen der Volksschulstufe unterstehen der Aufsicht des Kantons.

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