110.000
KV
CH-AG
§ 28 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - 1. Erziehung und Bildung a) Grundlage
Die öffentlichen Aufgaben - Die einzelnen Aufgaben
§ 28 Kantonsverfassung, KV · 1. Erziehung und Bildung a) Grundlage
1. Jedes Kind hat Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Bildung.
2. Der Kanton unterstützt die Eltern bei der Erziehung und Bildung der Kinder.
3. Das Schulwesen wird durch Gesetz geordnet.