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110.000 KV CH-AG

§ 17 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - h) Versammlungsfreiheit

Grundrechte
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§ 17 Kantonsverfassung, KV · h) Versammlungsfreiheit

1. Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.

2. Versammlungen auf öffentlichem Grund können beschränkt werden, sofern sie eine schwere und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen.

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