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KV
CH-AG
§ 115 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - Verhältnis zum Bistum Basel
Staat und Kirche
§ 115 Kantonsverfassung, KV · Verhältnis zum Bistum Basel
1. Die Bistumsverhältnisse der römisch-katholischen Landeskirche richten sich nach den Übereinkommen der Diözesanstände unter sich und mit der Kurie. Die Vertretung des Kantons in der Diözesankonferenz des Bistums Basel wird durch Abgeordnete der römisch-katholischen Landeskirche besorgt.