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110.000 KV CH-AG

§ 1 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - Volk und Staatsgewalt

Allgemeine Grundsätze
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§ 1 Kantonsverfassung, KV · Volk und Staatsgewalt

1. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird durch die Stimmberechtigten und die Behörden ausgeübt.

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