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KV
CH-AG
§ 1 Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) - Volk und Staatsgewalt
Allgemeine Grundsätze
§ 1 Kantonsverfassung, KV · Volk und Staatsgewalt
1. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird durch die Stimmberechtigten und die Behörden ausgeübt.