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2026002556 BE

2026002556 12 MAI 2024. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 2 août 2002 fixant le régime et les règles de fonctionnement applicables aux lieux situés sur le territoire belge, gérés par l'Office des étrangers, où un étranger est détenu, mis à la disposition du Gouvernement ou maintenu, en application des dispositions citées dans l'article 74/8, § 1er, de la loi du 15 décembre 1980 sur l'accès au territoire, le séjour, l'établissement et l'éloignement des étrangers et l'arrêté roya

18 Articles / Dispositions · Belgique
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Table des dispositions (18)

Texte législatif (18 Articles)

BE Justel 2026002556

- Artikel 62 Absatz 3 desselben Erlasses, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 22. Juli 2018, wird wie folgt abgeändert

1. In Nr. 1 erster Satz werden die Wörter ", oder wenn die Familie, vorausgesetzt, die erwachsenen Familienmitglieder sind sich einig, nicht will, dass ihr Rechtsanwalt davon in Kenntnis gesetzt wird" aufgehoben.

2. In Nr. 1 zweiter Satz werden die Wörter "beziehungsweise die Familie" aufgehoben.

3. In Nr. 2 werden die Wörter "oder die Familie und ihr Rechtsanwalt" aufgehoben.

4. In Nr. 2 werden die Wörter "beziehungsweise die erwachsenen Mitglieder der betreffenden Familie ihre Zustimmung zu dieser Entfernung geben" durch die Wörter "seine Zustimmung zu dieser Ausweisung gibt" ersetzt.

BE Justel 2026002556

- Titel III Kapitel I desselben Erlasses, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 8. Mai 2014 und 22. Juli 2018 und teilweise für nichtig erklärt durch den Entscheid des Staatsrates Nr. 251.051 vom 24. Juni 2021, wird wie folgt abgeändert

1. Abschnitt 3, der die Artikel 83/4 bis 83/11 umfasst, wird aufgehoben.

2. Die Überschrift von Abschnitt 4 wird wie folgt ersetzt: "Abschnitt 4 - Regelung, die von den in den Abschnitten 1 und 2 vorgesehenen Regelungen abweicht".

BE Justel 2026002556

- Artikel 84 desselben Erlasses, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 8. Mai 2014 und 22. Juli 2018, wird wie folgt abgeändert

1. In Absatz 1 werden die Wörter "Abschnitten 1, 2 und 3" durch die Wörter "Abschnitten 1 und 2" ersetzt.

2. In Absatz 1 werden die Wörter "b) Empfang von Familien," aufgehoben.

3. Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.

BE Justel 2026002556

- Artikel 111/2 § 3 desselben Erlasses, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 8. Juni 2009 und abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 22. Juli 2018, wird wie folgt abgeändert

1. In Absatz 1 wird der Satz "Minderjährige Kinder werden stets ihrem Alter entsprechend behandelt." aufgehoben.

2. In Absatz 2 wird der Satz "Minderjährige Bewohner werden dieser Durchsuchung nicht unterzogen." aufgehoben.

BE Justel 2026002556

- Artikel 48 des Königlichen Erlasses vom 14. Mai 2009 zur Festlegung der Regelung und der Nutzungsregeln, die auf die Unterbringungsorte im Sinne von Artikel 74/8 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern anwendbar sind, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 22. April 2010, wird aufgehoben.

BE Justel 2026002556

Der für die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 12. Mai 2024

PHILIPPE

Von Königs wegen

Die Ministerin des Innern

A. VERLINDEN

Die Staatssekretärin für Asyl und Migration

N. DE MOOR

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