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2021033227 BE

2021033227 15 JANVIER 2021. - Arrêté ministériel portant des mesures de prévention contre la peste porcine africaine. - Traduction allemande

8 Articles / Dispositions · Belgique
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Table des dispositions (8)

Texte législatif (8 Articles)

BE Justel 2021033227

- Viehhalter lassen niemanden mit den Schweinen ihres Haltungsbetriebs in Kontakt kommen, au;szlig;er wenn dies für eine ordnungsgemä;szlig;e Führung des Haltungsbetriebs strikt notwendig ist.

BE Justel 2021033227

- Material, Futtermittel, Maschinen und Geräte, die mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest kontaminiert sein könnten, dürfen nicht in Schweinebestände eingeführt werden.

BE Justel 2021033227

- Unbeschadet der in Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 19. März 2004 über die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erwähnten Meldepflicht dürfen Halter in einer Gruppe kranker Schweine keinerlei medizinische Behandlung einleiten, ohne zuvor einen zugelassenen Tierarzt hinzuzuziehen, der eine Diagnose erstellt und Proben zur Analyse in Bezug auf Afrikanische Schweinepest entnimmt, und zwar gemä;szlig; den Anweisungen der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette.

BE Justel 2021033227

- [Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 6. September 1990 zur Festlegung zeitweiliger Ma;szlig;nahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest]

BE Justel 2021033227

- [Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 22. Oktober 1997 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 6. September 1990 zur Festlegung zeitweiliger Ma;szlig;nahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest]

BE Justel 2021033227

- Artikel 4 des Ministeriellen Erlasses vom 13. November 2002 zur Festlegung zeitweiliger Ma;szlig;nahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest bei Wildschweinen und zum Schutz des Schweinebestands gegen die Einschleppung der klassischen Schweinepest durch Wildschweine, abgeändert durch die Ministeriellen Erlasse vom 13. Februar 2003, 30. Oktober 2003 und 15. Januar 2004, wird aufgehoben.

BE Justel 2021033227

- Der Ministerielle Erlass vom 26. September 2018 zur Festlegung von Dringlichkeitsma;szlig;nahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, abgeändert durch die Ministeriellen Erlasse vom 8. Februar 2019 und 22. Mai 2019, wird aufgehoben.

BE Justel 2021033227

Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Brüssel, den 15. Januar 2021

D. CLARINVAL

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