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9b_1991 AT

9b. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 9b. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage

ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt

Johanna DOHNAL die sachliche Leitung der zum

Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden

Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung

und der Organisation.

(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten,

die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht

vorbehalten sind.

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