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9a_1991 AT

9a. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 9a. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird

(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage

ich dem Bundesminister im Bundeskanzleramt

Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef RIEGLER die sachliche

Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des

Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten

(allgemeiner und besonderer Wirkungsbereich)

Die im Abschn. A Z 1 des Teiles 2 der Anlage zu § 2

des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76,

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 78/1987 genannten Angelegenheiten des Hinwirkens

auf das einheitliche Zusammenarbeiten

zwischen Bund und Ländern (Föderalismusangelegenheiten)

und die im Abschn. A Z 5 des Teiles 2

der Anlage genannten Allgemeinen Angelegenheiten

der Verwaltungsreform, Allgemeinen Angelegenheiten

der Hilfsmittel der Verwaltung, Allgemeinen

Angelegenheiten des Formularwesens sowie

Allgemeinen Angelegenheiten der automationsunterstützten

Datenverarbeitung, soweit sie Gegenstand

der Verwaltungsreform sind.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung

und der Organisation.

(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten,

die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht

vorbehalten sind.

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