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9_1984 AT

9. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Emblem der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 9. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Emblem der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung

der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und

Abkürzungen der Bezeichnungen der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum in zwei Sprachen

sowie deren Emblem in zwei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz

ausgeschlossen sind.

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