9_1984
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9. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Emblem der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 9. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Emblem der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum
1984_9_0 9. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Emblem der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung
der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und
Abkürzungen der Bezeichnungen der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum in zwei Sprachen
sowie deren Emblem in zwei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz
ausgeschlossen sind.