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9_1976 AT

9. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 9. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg

Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1958, BGBl. Nr. 199, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung vom 20. Juni 1973, BGBl.

Nr. 315, über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung

im Zollausschlußgebiete der

Gemeinden Jungholz und Mittelberg, in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 638/1973,

BGBl. Nr. 93/1974 und BGBl. Nr. 765/1974 wird

wie folgt geändert

Die Lohnklassentabelle im § 1 hat ab Lohnklasse

45 wie folgt zu lauten

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1976

in Kraft.

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