9_1976
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9. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 9. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg
1976_9_0 9. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg
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Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
1958, BGBl. Nr. 199, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung vom 20. Juni 1973, BGBl.
Nr. 315, über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung
im Zollausschlußgebiete der
Gemeinden Jungholz und Mittelberg, in der
Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 638/1973,
BGBl. Nr. 93/1974 und BGBl. Nr. 765/1974 wird
wie folgt geändert
Die Lohnklassentabelle im § 1 hat ab Lohnklasse
45 wie folgt zu lauten
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1976
in Kraft.