9_1959
AT
9. Kundmachung: Ratifikation des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels durch die Vereinigten Staaten von Amerika.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 9. Kundmachung: Ratifikation des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels durch die Vereinigten Staaten von Amerika.
1959_9_0 9. Kundmachung: Ratifikation des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels durch die Vereinigten Staaten von Amerika.
Originalquelle öffnen
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs
der Vereinten Nationen haben die Vereinigten
Staaten von Amerika das Protokoll vom 4. Mai
1949, BGBl. Nr. 203/1950, betreffend die Abänderung
des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten
Internationalen Abkommens zur Bekämpfung
des Mädchenhandels und des in Paris
am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen
Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels
ratifiziert.