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9_1959 AT

9. Kundmachung: Ratifikation des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels durch die Vereinigten Staaten von Amerika.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 9. Kundmachung: Ratifikation des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels durch die Vereinigten Staaten von Amerika.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs

der Vereinten Nationen haben die Vereinigten

Staaten von Amerika das Protokoll vom 4. Mai

1949, BGBl. Nr. 203/1950, betreffend die Abänderung

des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten

Internationalen Abkommens zur Bekämpfung

des Mädchenhandels und des in Paris

am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen

Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels

ratifiziert.

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