9_1958
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9. Kundmachung: Ratifikation des Welturheberrechtsabkommens und seiner Zusatzprotokolle durch weitere Staaten.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 9. Kundmachung: Ratifikation des Welturheberrechtsabkommens und seiner Zusatzprotokolle durch weitere Staaten.
1958_9_0 9. Kundmachung: Ratifikation des Welturheberrechtsabkommens und seiner Zusatzprotokolle durch weitere Staaten.
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Nach Mitteilungen des Generaldirektors der
UNESCO haben folgende weitere Staaten das
Welturheberrechtsabkommen vom 6. September
1952 und seine Zusatzprotokolle Nr. 1, Nr. 2
und Nr. 3, BGBl. Nr. 109/1957, ratifiziert
Die Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika hat den Geltungsbereich des Abkommens
und seiner Zusatzprotokolle Nr. 1, Nr. 2
und Nr. 3 auch auf Alaska, die Insel Guam und
die Hawai-Inseln ausgedehnt.