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9_1958 AT

9. Kundmachung: Ratifikation des Welturheberrechtsabkommens und seiner Zusatzprotokolle durch weitere Staaten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 9. Kundmachung: Ratifikation des Welturheberrechtsabkommens und seiner Zusatzprotokolle durch weitere Staaten.

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der

UNESCO haben folgende weitere Staaten das

Welturheberrechtsabkommen vom 6. September

1952 und seine Zusatzprotokolle Nr. 1, Nr. 2

und Nr. 3, BGBl. Nr. 109/1957, ratifiziert

Die Regierung der Vereinigten Staaten von

Amerika hat den Geltungsbereich des Abkommens

und seiner Zusatzprotokolle Nr. 1, Nr. 2

und Nr. 3 auch auf Alaska, die Insel Guam und

die Hawai-Inseln ausgedehnt.

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