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9_1957 AT

9. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, durch weitere Staaten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 9. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, durch weitere Staaten.

Folgende weitere Staaten sind bis 15. November

1956 Vertragspartner des Protokolls vom

12. November 1947, betreffend die Abänderung

des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen

Übereinkommens zur Unterdrückung des

Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am

11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens

zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen

Frauen (BGBl. Nr. 204/1950), geworden

Luxemburg, Polen und Rumänien.

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