Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
99_1996 AT

99. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 99. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Liberia am 24. Mai 1995 seine Beitrittsurkunde

zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

(BGBl. Nr. 27/1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 38/1996) hinterlegt. Der Beitritt

wird mit 8. Februar 1996 wirksam.

Gemäß Art. 6 des Übereinkommens hat Liberia als zuständige Behörden bestimmt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →