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99_1994 AT

99. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 28 Abs. 1 Z 2 lit. c des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verfassungswidrig war

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BGBlPdf 99. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 28 Abs. 1 Z 2 lit. c des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verfassungswidrig war

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 1993, G 132/93-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 17. Jänner 1994, ausgesprochen, daß § 28 Abs. 1 Z 2 lit. c des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/ 1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 231/1988 verfassungswidrig war.

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