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99_1977 AT

99. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zu Regelungen über die Zuordnung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten zu Wahlsprengeln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 99. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zu Regelungen über die Zuordnung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten zu Wahlsprengeln

Gemäß Art. 138 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

§ 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird folgender

Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof

die Feststellung seines Erkenntnisses

vom 16. Dezember 1976, K II-1/76, — dem

Bundeskanzleramt zugestellt am 1. Feber 1977 —

zusammengefaßt hat

Die Regelung der Zuordnung der zum Gemeinderat

Wahlberechtigten zu Wahlsprengeln

fällt gemäß Art. 115 Abs. 2 B-VG in die Zuständigkeit

der Länder.

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