99_1976
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99. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 99. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1976_99_0 99. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Dänemark mit Wirkung
vom 1. Jänner 1976 die in seiner Beitrittsurkunde
zum Übereinkommen über die Anerkennung und
Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl.
Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 608/1975) enthaltene
Erklärung betreffend die Färöer-Inseln
und Grönland (BGBl. Nr. 212/1973) zurückgezogen.