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992_1994 AT

992. Verordnung: Feststellung der Höhe der Kleinrenten für das Kalenderjahr 1995

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 992. Verordnung: Feststellung der Höhe der Kleinrenten für das Kalenderjahr 1995

Auf Grund des § 1 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes vom 12. Mai 1955, BGBl. Nr. 90, betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 482/1985, wird die Höhe der Kleinrenten für das Kalenderjahr 1995 wie folgt festgestellt

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