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98_1991 AT

98. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 98. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Bulgarien am 31. Jänner 1991 seine

Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen

betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

(BGBl. Nr. 417/1971, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 529/1990) hinterlegt.

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