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98_1987 AT

98. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Martin

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 98. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Martin

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 41

Gmünder Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

St. Martin wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 25,05, quert sodann die Lainsitz, führt in der

Folge westlich der Lainsitz und der bestehenden

Bundesstraße und bindet bei km 27,37 wieder in

den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde

St. Martin aufliegenden Planunterlagen (Plan

Nr. B 41/28-85 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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