98. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Martin
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 41
Gmünder Straße wird im Bereich der Marktgemeinde
St. Martin wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 25,05, quert sodann die Lainsitz, führt in der
Folge westlich der Lainsitz und der bestehenden
Bundesstraße und bindet bei km 27,37 wieder in
den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde
St. Martin aufliegenden Planunterlagen (Plan
Nr. B 41/28-85 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.